Die Chancenkarte (§20a AufenthG) ist ein neuer Aufenthaltstitel, der seit Juni 2024 gilt und es Ihnen ermöglicht, zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen — ohne vorheriges Jobangebot. Sie basiert auf einem Punktesystem: Mindestens 6 Punkte aus Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnissen und Alter sind erforderlich.
Die Chancenkarte (wörtlich: 'Chancen-Karte') ist ein Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland. Sie wurde als Teil der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Juni 2024 eingeführt.
Im Gegensatz zu allen anderen Arbeitserlaubnissen erfordert die Chancenkarte kein Jobangebot. Stattdessen verwendet sie ein Punktesystem, das Ihre Qualifikationen, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter bewertet.
Das Ziel ist es, qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern anzuziehen, die den deutschen Arbeitsmarkt erkunden möchten, bevor sie sich auf eine bestimmte Stelle festlegen.
Alternativer Weg: ohne Punkte
Das Punktesystem nach §20a/§20b AufenthG ist keine 100-Punkte-Skala — realistisch erreichbar sind maximal etwa 14 Punkte, da sich Kategorien mit gleichem Kriterium (z. B. verschiedene Deutsch-Niveaus oder zwei Altersgruppen) gegenseitig ausschließen. Mindestens 6 Punkte aus den folgenden Kategorien sind zur Qualifikation erforderlich.
Anerkannter Hochschulabschluss oder Berufsausbildung
Abhängig vom Anerkennungsgrad: teilweise anerkannt = 1, vollständig anerkannt = 3 Punkte. Der Abschluss muss über die anabin-Datenbank oder ZAB geprüft sein.
Berufserfahrung im Fachgebiet (in den letzten 7 Jahren)
2+ Jahre im Fachgebiet = 2 Punkte, 5+ Jahre = 3 Punkte. Die Erfahrung muss mit der anerkannten Qualifikation zusammenhängen.
Deutschzertifikat (Goethe, telc, ÖSD)
B1 = 1 Punkt, B2 oder höher = 2 Punkte. A2 wird für die Chancenkarte nicht gewertet.
Englischzertifikat (IELTS, TOEFL, Cambridge)
B2 oder höheres Englischniveau = 1 Punkt.
Jüngere Bewerber erhalten mehr Punkte
Unter 35 Jahre = 2 Punkte. Zwischen 35 und 40 = 1 Punkt. Über 40 = 0 Punkte.
Vorheriger Aufenthalt von mindestens 6 Monaten
Der Aufenthalt muss legal und dokumentiert gewesen sein (Studium, Arbeit, Sprachkurs).
Abschluss in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften oder Technik
Gilt für Abschlüsse in MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik).
Ehepartner, der ebenfalls eine Chancenkarte besitzt
Wenn Ihr Ehepartner bereits eine genehmigte Chancenkarte hat, erhalten Sie einen zusätzlichen Punkt.
Neben den Punkten müssen Sie auch folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können — ca. 12.324 EUR auf einem Sperrkonto oder Nachweis eines regelmäßigen Einkommens.
Eine Krankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer ist Pflicht. Dies kann eine private Reisekrankenversicherung oder eine gesetzliche Krankenversicherung sein.
Das ist genau der Sinn der Chancenkarte — Sie brauchen kein Jobangebot. Sie kommen nach Deutschland, um eine Stelle zu suchen.
Ihr Abschluss oder Ihre Berufsausbildung muss mindestens teilweise in Deutschland anerkannt sein (prüfen über anabin oder ZAB).
Gültigkeitsdauer
Die Chancenkarte gibt Ihnen bestimmte Rechte, aber auch Einschränkungen während der Jobsuche:
Sie dürfen bei einem Arbeitgeber bis zu 2 Wochen zur Probe arbeiten, damit beide Seiten prüfen können, ob die Stelle passt.
Sie dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten (Nebentätigkeit), um Ihren Aufenthalt zu finanzieren, während Sie eine feste Stelle suchen.
Wenn Sie eine Stelle finden, können Sie zur Blauen Karte EU, Fachkraft-Erlaubnis oder einem anderen Aufenthaltstitel wechseln, ohne nach Serbien zurückkehren zu müssen.
Mit der Chancenkarte können Sie Ihre Familie nicht nachholen. Der Familiennachzug ist erst möglich, wenn Sie zu einem Arbeitsaufenthaltstitel (Blaue Karte, Fachkraft usw.) wechseln.
Wie unterscheidet sich die Chancenkarte von anderen Aufenthaltstiteln?
| Aufenthaltstitel | Jobangebot | Sprache | Gültigkeit | Familie |
|---|---|---|---|---|
ChancenkarteNeu seit Juni 2024 | Nicht nötig | Punktesystem | 1 Jahr | Nein |
| Blue Card EU | Erforderlich | Keine Anforderung | 4 Jahre | Ja (ohne A1) |
| Fachkraft | Erforderlich | B1 Deutsch | 4 Jahre | Ja (A1) |
| Westbalkanregelung | Erforderlich | Keine Anforderung | An Vertrag gebunden | Ja (A1) |
Letzte Aktualisierung: März 2026. Alle Angaben dienen nur der Information und stellen keine Rechtsberatung dar.