Westbalkanregelung, Blue Card, Fachkraft, Familiennachzug
Der Aufenthaltstitel ist Ihr Schlüssel für legalen Aufenthalt und Arbeit. Ob Westbalkanregelung, Blue Card oder Fachkraft — wir führen Sie durch das gesamte Verfahren.

Deutschland bietet verschiedene Aufenthaltstitel für Aufenthalt und Arbeit an. Wählen Sie eine Kategorie unten oder nutzen Sie unseren interaktiven Berater für eine persönliche Empfehlung.
| Aufenthaltstitel | Für wen | Dauer | Gehaltsanforderung | Sprachanforderung |
|---|---|---|---|---|
| Westbalkanregelung | Bürger des Westbalkans (alle Branchen) | 1-4 Jahre (verlängerbar) | Mindestlohn (12,82 EUR/Std.) | Nicht erforderlich |
| Blue Card EU | Hochqualifizierte (Abschluss / IT) | 4 Jahre | 50.700 / 45.934,20 EUR/Jahr | Nicht erforderlich für Visum |
| Fachkraft | Qualifizierte Arbeitnehmer (2+ Jahre Ausbildung) | 4 Jahre | Angemessen (keine feste Schwelle) | B1 Deutsch |
| Chancenkarte | Arbeitsuchende (Punktesystem) | 1 Jahr | Lebensunterhalt | A2 Deutsch oder B2 Englisch |
| Niederlassungserlaubnis | Personen mit 3-5 Jahren Aufenthalt | Unbefristet | Stabiles Einkommen | B1 Deutsch |
| Familiennachzug | Ehepartner und Kinder von Titelinhabern | An Hauptperson gebunden | Hauptperson muss ausreichend verdienen | A1 für Ehepartner |
Bürger des Westbalkans (alle Branchen)
Hochqualifizierte (Abschluss / IT)
Qualifizierte Arbeitnehmer (2+ Jahre Ausbildung)
Arbeitsuchende (Punktesystem)
Personen mit 3-5 Jahren Aufenthalt
Ehepartner und Kinder von Titelinhabern
Bürger des Westbalkans (alle Branchen)
Hochqualifizierte (Abschluss / IT)
Qualifizierte Arbeitnehmer (2+ Jahre Ausbildung)
Arbeitsuchende (Punktesystem)
Personen mit 3-5 Jahren Aufenthalt
Ehepartner und Kinder von Titelinhabern
Die Westbalkanregelung ist ein Sonderprogramm, das es Bürgern aus Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Albanien, Kosovo und Nordmazedonien ermöglicht, in Deutschland unabhängig von Qualifikationen zu arbeiten. Das Programm wurde dauerhaft eingeführt mit einem jährlichen Kontingent von 50.000 Plätzen.
Wie bewerben?
Die Blue Card EU ist ein Aufenthalts- und Arbeitstitel für hochqualifizierte Ausländer. Sie bietet den schnellsten Weg zur Niederlassungserlaubnis (21 Monate mit B1 Deutsch) und die besten Bedingungen für Familiennachzug.
Die Fachkraft-Aufenthaltserlaubnis richtet sich an Arbeitnehmer mit anerkannter Qualifikation — Berufsausbildung oder Hochschulabschluss. Im Unterschied zur Blue Card gibt es keine feste Gehaltsschwelle, aber B1 Deutsch ist erforderlich.
Für Arbeitnehmer mit anerkannter Berufsausbildung (2+ Jahre)
Für Arbeitnehmer mit anerkanntem Hochschulabschluss
Unterschied zur Blue Card
Wenn Sie einen Aufenthaltstitel in Deutschland haben, können Ihr Ehepartner und minderjährige Kinder nachziehen. Die Bedingungen hängen von Ihrem Aufenthaltstitel ab.
Wichtig bei Westbalkanregelung
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der Ihnen unbegrenzten Aufenthalt und Arbeit in Deutschland ermöglicht. Einmal erteilt, muss sie nicht verlängert werden.
Die Chancenkarte ist ein neuer Aufenthaltstitel seit 2024, der es Ihnen ermöglicht, zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen, ohne vorheriges Jobangebot. Es sind mindestens 6 Punkte nach §19c AufenthG erforderlich.
| Kriterium | Punkte |
|---|---|
| Anerkannte Qualifikation in Deutschland | 4 Punkte |
| Berufserfahrung (5+ Jahre in den letzten 7) | 3 Punkte |
| Deutsch B2 | 3 Punkte |
| Deutsch A2 oder B1 | 1 Punkt |
| Englisch C1 | 1 Punkt |
| Alter unter 35 Jahren | 2 Punkte |
| Alter 35-40 Jahre | 1 Punkt |
| Naher Verwandter in Deutschland | 1 Punkt |
| Vorheriger Aufenthalt in Deutschland (6+ Mon.) | 1 Punkt |
Einschränkungen der Chancenkarte
Für Aufenthalt und Arbeit in Österreich gelten völlig andere Regeln — die RWR-Karte (Rot-Weiß-Rot Karte) mit Punktesystem, sechs Kategorien und einer Schwelle von 70/55 Punkten. Österreich hat kein Pendant zur deutschen Westbalkanregelung.
Hochqualifizierte, Mangelberufe, Sonstige Schlüsselkräfte, Studienabsolventen, Stammmitarbeiter — vollständiger Leitfaden 2026.
In der Schweiz gelten strengere Regeln für Drittstaatsangehörige: ein Bundeskontingent, ein Hochqualifikationserfordernis und das Verfahren läuft über das kantonale Migrationsamt. Die Einbürgerung dauert 10 Jahre (B1), aber die Doppelbürgerschaft ist seit 1992 zulässig.
Bewilligungen L (Kurzaufenthalt), B (Jahresaufenthalt), C (Niederlassung), G (Grenzgänger), F und N — Kontingent, Lohn, Einbürgerung, AHV und das Abkommen von 1996.
Zuletzt aktualisiert: März 2026. Alle Gehaltsschwellen und Kontingente gelten für 2026.
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