Abkommen von 1968, Zusammenrechnung, anteilige Rente
Das Abkommen von 1968 zwischen Jugoslawien und Deutschland gilt weiterhin für Serbien. Erfahren Sie, wie Sie Dienstzeiten zusammenrechnen und Rente aus beiden Ländern beziehen können.

Das Sozialversicherungsabkommen zwischen der SFRJ und der Bundesrepublik Deutschland wurde 1968 unterzeichnet und trat 1969 in Kraft. Es regelt Rentenversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer, die in beiden Ländern gearbeitet haben.
Nach dem Zerfall Jugoslawiens wendet Deutschland dieses Abkommen weiterhin auf Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und teilweise auf das Kosovo an (mit Kroatien, Slowenien und Nordmazedonien wurden neue bilaterale Abkommen geschlossen).
Wer bearbeitet die Fälle aus dem Abkommen?
Zentraler Vorteil des Abkommens: Versicherungszeiten aus Deutschland und Serbien werden zusammengerechnet (Totalisierung) bei der Prüfung des Rentenanspruchs. Das bedeutet, dass Versicherungszeiten aus beiden Ländern addiert werden, um die Mindestwartezeit zu erreichen.
5 Jahre
Mindestversicherungszeit in Deutschland (DRV)
60 Monate Beiträge für die Regelaltersrente
15 Jahre
Mindestversicherungszeit in Serbien (PIO-Fonds)
Allgemeine Wartezeit für die Altersrente
Deutschland: 8 Jahre ≥ 5 — Anspruch besteht
Die Mindestwartezeit von 5 Jahren im deutschen DRV-System ist erfüllt
Serbien: 12 Jahre < 15 — ohne Zusammenrechnung kein Anspruch
Aber mit Zusammenrechnung: 12 + 8 = 20 Jahre ≥ 15 — serbischer Rentenanspruch!
Ergebnis: zwei getrennte Renten
Deutschland zahlt anteilig 8/20, Serbien anteilig 12/20 der theoretischen Rente
Prüfen Sie Ihre Versicherungszeiten frühzeitig!
Wenn der Rentenanspruch festgestellt wird (direkt oder durch Zusammenrechnung), berechnet jedes Land den anteiligen Betrag (pro rata temporis) — den Prozentsatz der theoretischen vollen Rente, der der Versicherungszeit in diesem Land entspricht.
Jedes Land zahlt seinen Anteil unabhängig aus. Sie erhalten zwei Renten — es wird nichts voneinander abgezogen.
Angenommen, Sie haben 20 Jahre in Deutschland mit einem durchschnittlichen Bruttogehalt von 3.000 EUR gearbeitet, dann 10 Jahre in Serbien. Gesamtversicherungszeit: 30 Jahre.
Deutsche Rente: Die DRV berücksichtigt alle 30 Jahre für die Anspruchsprüfung, zahlt aber anteilig — 20/30 (66,7%) der theoretischen Rente. Bei 20 Beitragsjahren mit einem Bruttogehalt von 3.000 EUR monatlich (Durchschnittsentgelt 2026: 51.944 EUR/Jahr; Aktueller Rentenwert: 40,79 EUR/EP) sind das ca. 550-590 EUR monatlich. Die Werte werden einmal jährlich (Juli) angepasst — der tatsächliche Betrag beim Renteneintritt kann höher oder niedriger sein.
Serbische Rente: Der PIO-Fonds berücksichtigt alle 30 Jahre, zahlt aber 10/30 (33,3%) der theoretischen Rente. Der Betrag hängt von den serbischen Rentenpunkten für diese 10 Arbeitsjahre ab.
Gesamteinkommen: zwei separate Renten aus zwei Ländern. Es wird nichts voneinander abgezogen.
Nationale Rente vs. Pro-rata
Der Rentenantrag wird im Land Ihres Wohnsitzes gestellt. Wenn Sie in Deutschland leben, bei der DRV; wenn Sie in Serbien sind, beim PIO-Fonds. Die zuständige Stelle leitet den Antrag an das andere Land weiter.
Einreichen beim PIO-Fonds in der nächsten Filiale oder über eUprava:
Einreichen bei der DRV (DRV Bayern Süd für Ex-YU-Abkommen):
Antrag 3-6 Monate im Voraus stellen
Wenn Sie in Serbien leben und deutsche Rente beziehen, wird Ihre deutsche Rente in Deutschland besteuert, nicht in Serbien. Dies regelt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Serbien und Deutschland.
Zuständig für alle nicht ansässigen Rentner, die deutsche Rente aus dem Ausland beziehen.
Finanzamt Neubrandenburg (RIA), 17041 Neubrandenburg
Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert, dass Sie auf dieselbe Rente in beiden Ländern Steuern zahlen.
Art. 18 DBA: Renten werden im Quellenstaat (Deutschland) besteuert
Steuererklärung aus Serbien
Das Abkommen von 1968 umfasst auch die Hinterbliebenenrente — den Anspruch des Ehepartners und der Kinder auf Rente nach dem Tod des Versicherten. Es gelten dieselben Zusammenrechnungsregeln.
Anspruch auf 55% (große) oder 25% (kleine) Rente des verstorbenen Ehepartners. Bedingung: Ehe bestand mindestens 1 Jahr (Ausnahme: Unfall). Der serbische PIO-Fonds hat ähnliche Regeln.
Kinder bis 18 Jahre (bis 27 bei Ausbildung) haben Anspruch auf Waisenrente — 10% (Halbwaisen) oder 20% (Vollwaisen) der Rente des verstorbenen Elternteils.
Antrag auf Hinterbliebenenrente
Aufenthaltstitel
Dokumenten-Leitfaden
Bilaterales Abkommen DE-RS — welche Rechte es gewährt, wer erfasst ist, wie es angewendet wird.
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Mehr lesenZuletzt aktualisiert: März 2026. Die Informationen wurden anhand verfügbarer Quellen geprüft, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar.
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