Die Westbalkanregelung ermöglicht es Bürgern Serbiens, Bosnien und Herzegowinas, Montenegros, Albaniens, Kosovos und Nordmazedoniens, in Deutschland unabhängig von Qualifikationen zu arbeiten. Das Programm ist dauerhaft eingeführt mit einem Jahreskontingent von 50.000 Plätzen.
Politischer Kontext zum Kontingent
Die Westbalkanregelung (WBR) ist ein spezielles Arbeitsprogramm, das Deutschland 2016 für Bürger aus sechs Westbalkanländern eingeführt hat: Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Albanien, Kosovo und Nordmazedonien.
Der entscheidende Unterschied zu anderen Programmen: keine Qualifikationsanforderungen. Sie können jeden nicht-regulierten Beruf ausüben (ohne besondere Lizenz) — vom Bau und Produktion bis Gastronomie und Logistik. Das Programm war zunächst befristet, wurde aber 2024 dauerhaft eingeführt.
Sie benötigen einen konkreten Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Angebot eines in Deutschland registrierten Arbeitgebers. Die Stelle kann in jeder nicht-regulierten Branche sein. Der Arbeitgeber muss die Stelle anmelden und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen.
Ihr Arbeitgeber muss einen Antrag auf Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) stellen. Dabei werden die Beschäftigungsbedingungen geprüft — Gehalt und Arbeitsbedingungen. Die Bearbeitung dauert 2-6 Wochen. Dies erfolgt VOR dem Visumantrag.
Das Gehalt muss mindestens dem Mindestlohn entsprechen: 12,82 EUR pro Stunde (Stand 2025 — wird jährlich angepasst). Bei Vollzeit sind das ca. 2.220 EUR brutto monatlich. Tarifverträge können in bestimmten Branchen höhere Gehälter vorschreiben.
Im Gegensatz zu Fachkraft oder Blue Card benötigen Sie keine Qualifikationen. Kein Abschluss, kein Zertifikat und keine Anerkennung erforderlich. Einzige Bedingung: Der Beruf darf nicht reguliert sein (z.B. können Sie nicht als Arzt oder Anwalt ohne Lizenz arbeiten).
Deutsch ist keine formale Voraussetzung für das Visum. Der Arbeitgeber kann jedoch Grundkenntnisse für die Arbeitssicherheit verlangen. Empfehlung: Lernen Sie mindestens A1-A2 vor der Abreise — das hilft im Alltag.
Ihr zukünftiger Arbeitgeber stellt den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit mit dem Arbeitsvertrag. Die BA prüft Arbeitsbedingungen und Gehalt. Bearbeitung: 2-6 Wochen.
Sie vereinbaren einen Termin bei der deutschen Botschaft in Belgrad. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich online — visaservice4germany.de. Wartezeit: meist 2-4 Wochen, kann aber in der Saison länger sein.
Beim Termin reichen Sie ein: Reisepass, Arbeitsvertrag, Vorabzustimmung, Unterkunftsnachweis (falls nötig), Fotos. Konsulargebühr: ca. 75 EUR.
Die Botschaft leitet den Antrag an die Ausländerbehörde in Deutschland zur Genehmigung weiter. Wartezeit: 2-4 Monate (kann länger sein, wenn das Kontingent nicht ausgeschöpft ist).
Sie erhalten ein nationales Visum (D-Visum) mit einer Gültigkeit von 6-12 Monaten. Nach Ankunft: Anmeldung und dann Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.
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Mehr lesenZuletzt aktualisiert: März 2026.