Das bilaterale Abkommen zwischen Jugoslawien und Deutschland, das bis heute die Rentenansprüche der serbischen Diaspora in Deutschland regelt.
Das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) und der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurde am 12. Oktober 1968 in Belgrad unterzeichnet.
Das Abkommen trat am 1. September 1969 in Kraft und gilt seither ununterbrochen. Der vollständige Text wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. II 1969, S. 1437) veröffentlicht.
Das Abkommen wurde während der Zeit der massiven Ankunft jugoslawischer Gastarbeiter in Deutschland (1960er und 1970er Jahre) geschlossen — mit dem Ziel, die Rentenansprüche der Arbeitnehmer zu schützen, die in beiden Ländern gearbeitet haben.
1968
Unterzeichnet in Belgrad
1969
In Kraft getreten
2006+
Weiterhin für Serbien gültig
Nach dem Zerfall Jugoslawiens (1991-2006) stellte sich die Frage, auf welche neuen Staaten das Abkommen anwendbar ist. Deutschland nahm einen pragmatischen Standpunkt ein:
Deutschland wendet das Abkommen von 1968 weiterhin auf Serbien (als Rechtsnachfolger der SFRJ), Bosnien und Herzegowina und Montenegro an.
Mit diesen Staaten hat Deutschland neue bilaterale Sozialversicherungsabkommen geschlossen, die das Abkommen von 1968 ersetzen.
Wird administrativ über den serbischen PIO-Fonds bearbeitet. Versicherungszeiten im Kosovo vor der Unabhängigkeit werden über das serbische System erfasst.
Das Abkommen von 1968 umfasst folgende Zweige der Sozialversicherung in beiden Ländern. Der Schwerpunkt liegt auf der Rentenversicherung, aber es umfasst auch andere Bereiche:
Zusammenrechnung, Pro-rata-Berechnung, Rentenexport
Vollständig abgedecktAnerkennung der Erwerbsminderung, Bewertung der Arbeitsfähigkeit
Vollständig abgedecktWitwen-, Witwer- und Waisenrente
Vollständig abgedecktNotfallversorgung im anderen Staat, geplante Behandlungen
Teilweise abgedecktRentenexport — ohne Kürzung
Für alle Fälle, die Versicherungszeiten aus Ländern des ehemaligen Jugoslawiens (Serbien, BiH, Montenegro, Kosovo) betreffen, ist die DRV Bayern Süd zuständig — nicht Ihre örtliche DRV-Stelle.
Adresse
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Wittelsbacherstraße 11 86899 Landsberg am Lech
Telefon
+49 8191 85-0
Online
Zuständigkeit
Alle Fälle mit Versicherungszeiten aus dem ehemaligen Jugoslawien (Serbien, BiH, Montenegro, Kosovo), einschließlich Zusammenrechnung, Pro-rata-Berechnung und Rentenauszahlung.
Auch die örtliche DRV-Stelle kann helfen
Wie serbische und deutsche Versicherungszeiten zur Erfüllung der Wartezeit zusammengerechnet werden.
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Mehr lesenZuletzt aktualisiert: März 2026. Die Informationen wurden anhand verfügbarer Quellen geprüft, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar.