Der Meldezettel ist das österreichische Pendant zur deutschen Anmeldebestätigung. Frist: 3 Werktage ab dem Einzug, die Anmeldung ist kostenlos und erfolgt beim Magistratischen Bezirksamt (Wien) oder dem Gemeindeamt (übrige Städte). Rechtsgrundlage: Meldegesetz 1991 (MeldeG).
3-Werktage-Frist
Der Meldezettel ist das Anmeldeformular für den Wohnsitz in Österreich. Die anzumeldende Person füllt ihn aus, und der Unterkunftgeber (Vermieter oder Eigentümer) bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Unterkunft zur Verfügung stellt. Anders als die deutsche Wohnungsgeberbestätigung handelt es sich um ein einziges, einheitliches Dokument.
Österreich unterscheidet zwischen Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz. Jede Person darf österreichweit nur einen Hauptwohnsitz haben, aber beliebig viele Nebenwohnsitze.
Der Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen — wo Sie arbeiten, studieren oder Ihre Familie lebt. Hier wählen Sie, zahlen Kommunalabgaben, melden Kinder zur Schule an und nutzen kommunale Leistungen. Genau einer pro Person in ganz Österreich.
Eine zweite Adresse, an der Sie sich regelmäßig aufhalten (z. B. Ferienwohnung oder Studentenunterkunft). Mehrere möglich. Kein Wahlrecht in dieser Gemeinde, keine Auswirkungen auf Steuerpflichten.
Bringen Sie Originale, nicht nur Kopien, mit. In Wien und größeren Städten kann ein Termin online über das Meldeservice vereinbart werden, in den meisten Gemeinden ist der Walk-in üblich.
Formular auf der Website der Gemeinde oder vor Ort erhältlich. Das Feld 'Unterkunftgeber' muss vom Vermieter unterschrieben sein — ohne diese Unterschrift kann die Anmeldung nicht durchgeführt werden.
Für serbische Staatsbürger: gültiger Reisepass. Für EU/EWR/Schweizer Staatsbürger reicht der Personalausweis.
Meist nicht zwingend erforderlich, wenn der Meldezettel die Unterkunftgeber-Unterschrift trägt — wird aber empfohlen mitzubringen, manche Behörden verlangen ihn.
Bei Drittstaatsangehörigen oft bei der Erstanmeldung verlangt. Mit Apostille und Übersetzung durch einen gerichtlich beeideten Übersetzer ins Deutsche.
Wenn die ganze Familie angemeldet wird: Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil — apostilliert und übersetzt.
In Wien gehen Sie zum Magistratischen Bezirksamt (Meldeservice) eines beliebigen Bezirks — Sie sind nicht an Ihren Wohnbezirk gebunden. In anderen Städten und Gemeinden: Gemeindeamt (Stadtamt). Liste und Öffnungszeiten: oesterreich.gv.at.
Formular von der Gemeinde-Website herunterladen und ausfüllen. Der Unterkunftgeber muss das entsprechende Feld vor Ihrem Behördentermin unterschreiben — gesetzliche Voraussetzung.
Bringen Sie ausgefüllten und unterschriebenen Meldezettel, Reisepass (und ggf. Geburtsurkunde mit Apostille und Übersetzung) mit. Die Behörde bestätigt die Anmeldung und stellt eine Meldebestätigung (Bestätigung der Meldung) aus — Ihr Beleg.
Mit der Meldebestätigung kann Ihr Arbeitgeber Sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) anmelden. Innerhalb weniger Wochen erhalten Sie die e-card per Post an Ihre Wohnsitzadresse.
Mit Meldebestätigung und Reisepass können Sie ein Konto eröffnen (Erste, BAWAG, Bank Austria). Reine Online-Banken (N26, bunq) sind ebenfalls möglich — für Mietvertrag und Versorgungsverträge sind aber österreichische Adresse und Meldezettel zwingend.
Seit 2020 sind die neun regionalen Gebietskrankenkassen zur einheitlichen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengeschlossen. Sie versichert über 7 Millionen Beschäftigte und ihre Familien — Standardkasse für die meisten Arbeitnehmer aus Serbien.
Sondergruppen und andere Kassen
Viele Begriffe klingen ähnlich, aber Österreich und Deutschland haben unterschiedliche Regelungen — von Fristen bis zu Behörden:
| Kriterium | Österreich | Deutschland |
|---|---|---|
| Anmeldefrist | 3 Werktage | 14 Tage |
| Zuständige Behörde | Magistratisches Bezirksamt / Gemeindeamt | Bürgeramt / Einwohnermeldeamt |
| Rechtsgrundlage | Meldegesetz 1991 (MeldeG) | Bundesmeldegesetz (BMG) |
| Höchststrafe | bis 726 EUR | bis 1.000 EUR |
| Anmeldetypen | Hauptwohnsitz / Nebenwohnsitz | Hauptwohnung / Nebenwohnung (ähnlich) |
Wien: Meldeservice in jedem Bezirk nutzen
Hauptwohnsitz wird genau einmal angemeldet
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Nächste Schritte
Zuletzt aktualisiert: April 2026. Informationen basieren auf dem Meldegesetz 1991 und den offiziellen Portalen oesterreich.gv.at und migration.gv.at.