Die RWR-Karte (Rot-Weiß-Rot Karte) ist der österreichische Aufenthalts- und Arbeitstitel für Fachkräfte aus Drittstaaten. Sie funktioniert nach einem Punktesystem mit sechs Kategorien — von Hochqualifizierten bis zu Absolventen österreichischer Universitäten. Rechtsgrundlage: NAG und AuslBG.
Die RWR-Karte ist ein kriteriengeleiteter Aufenthaltstitel, eingeführt 2011. Antragsteller sammeln Punkte für Qualifikation, Berufserfahrung, Sprache, Alter und weitere Faktoren — und müssen je nach Kategorie eine Mindestpunktzahl überschreiten. Die Karte ist 24 Monate gültig und an einen konkreten Arbeitgeber gebunden.
Nach 21 Monaten Beschäftigung beim selben Arbeitgeber (innerhalb von 24 Monaten) erfolgt der Wechsel zur RWR-Karte plus — mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang. Nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts und Erfüllung von Modul 2 der Integrationsvereinbarung besteht Anspruch auf Daueraufenthalt-EU.
Sechs Kategorien decken unterschiedliche Profile ab. Jede hat eigene Mindestpunktzahlen, Gehaltsschwellen und besondere Voraussetzungen:
Für Spitzenfachkräfte — Doktorat, MINT-Abschluss, Manager mit Gehalt ab 60.000 EUR. Können auch ohne Jobangebot mit dem Jobsuchervisum (6 Monate) nach Österreich kommen.
Für Berufe der jährlichen Fachkräfteverordnung. 2026: 64 bundesweite + 66 regionale Mangelberufe. Gehalt nach geltendem Kollektivvertrag — keine Arbeitsmarktprüfung erforderlich.
Für Fachkräfte außerhalb der Mangelberufe-Liste, mit Arbeitsmarktprüfung durch das AMS. Bruttogehalt mindestens 3.465 EUR monatlich (Stand 2026), zusätzlich Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt).
Für Unternehmer und Investoren mit gesamtwirtschaftlichem Nutzen für Österreich — Kapitaltransfer (mind. 100.000 EUR) oder Technologietransfer, Schaffung von Arbeitsplätzen. Beurteilung durch WKO und AMS.
Für Absolventen österreichischer Universitäten (BSc, MSc, PhD) mit konkretem Jobangebot. Kein Punktesystem, keine Arbeitsmarktprüfung. Gehalt entsprechend dem üblichen Junior-Lohn.
Für Arbeitskräfte mit bestehendem Aufenthaltstitel und 12 Monaten Berufserfahrung beim selben Arbeitgeber in Österreich. Ermöglicht den Aufenthalt im selben Job zu verlängern.
Hochqualifizierte werden auf einer Skala von maximal 100 Punkten bewertet (Schwelle: 70). Schlüsselkräfte (Mangelberufe und Sonstige) auf maximal 90 Punkten (Schwelle: 55). Hauptkategorien:
| Kriterium | Hochqualifizierte (max) | Schlüsselkräfte (max) |
|---|---|---|
| Qualifikation / Ausbildung | 40 (PhD/Habilitation) | 30 (Beruf + Sprache) |
| Berufserfahrung (½ Jahr) | 20 | 20 |
| Sprachen (de / en / weitere) | 10 | 25 |
| Alter | 20 (unter 35 J.) | 15 (unter 30 J.) |
| Studium in Österreich | 10 | — |
| Maximum | 100 | 90 |
| Mindestpunkte für Bewilligung | 70 | 55 |
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Nein — Österreich hat kein Pendant zur deutschen Westbalkanregelung. Eine Erlaubnis ohne Qualifikation (wie sie Deutschland Arbeitnehmern aus Serbien anbietet) existiert im österreichischen Recht nicht. Alle Antragsteller aus Serbien müssen die RWR-Karte-Kategorien (häufig Mangelberufe oder Sonstige Schlüsselkräfte) oder das Saisonnier-System durchlaufen.
Es gibt das Westbalkan-Sonderkontingent für Saisonarbeiter im Tourismus (Gastronomie, Hotellerie) — eingeführt Ende 2025, mit 2.500 Plätzen für 6 Länder (Serbien, BiH, MNE, Albanien, Kosovo, N. Mazedonien). Es handelt sich um ein befristetes Saison-Visum (bis 9 Monate), keine klassische RWR-Karte.
Wichtiger Unterschied zu Deutschland
Kategorie und Punkte auf migration.gv.at prüfen. Vorbereiten: Reisepass, Diplome (apostilliert und übersetzt), Lebenslauf, Berufserfahrungs-Nachweise, Sprachzertifikate, Jobangebot.
Für die meisten Kategorien (außer Studienabsolventen und Teile HQ) ist ein verbindliches Jobangebot erforderlich. Der Arbeitgeber meldet das AMS (Arbeitsmarktservice) — bei Mangelberufen ohne separate Prüfung, bei Sonstigen Schlüsselkräften mit Arbeitsmarktprüfung.
Antrag bei der österreichischen Botschaft in Belgrad (vor Ankunft) oder — bei legalem Aufenthalt in Österreich — direkt bei der zuständigen Behörde: MA 35 (Wien), Bezirkshauptmannschaft (BH) oder Magistrat (übrige Städte). Konsulargebühr: ca. 120-160 EUR.
Gesetzliche Bearbeitungsfrist: 8 Wochen (NAG § 8). In der Praxis 2-6 Monate, besonders bei der MA 35 wegen Rückständen. Während der Bearbeitung dürfen Sie nicht arbeiten, wenn Sie noch nicht in Österreich sind.
Nach positivem Bescheid: D-Visum (außerhalb Österreichs). Einreise nach Österreich, Wohnsitzanmeldung (Meldezettel binnen 3 Werktagen) und Abholung der RWR-Karte bei der zuständigen Behörde. Die Karte ist 24 Monate gültig.
Die RWR-Karte ist ein befristeter Titel — der erste Schritt. Danach folgen zwei Stufen stabileren Status, plus die Frage der Staatsbürgerschaft (in Österreich mit einer einzigartigen Hürde):
Österreich verbietet Mehrstaatsbürgerschaft
Nächste Schritte in Österreich
Zuletzt aktualisiert: April 2026. Gehaltsschwellen und Quoten gelten für 2026 — aktuelle Beträge auf migration.gv.at prüfen.