Können Sie serbische und ausländische Staatsbürgerschaft gleichzeitig haben?
Die Antwort hängt von beiden Seiten ab — sowohl vom serbischen Gesetz als auch vom Gesetz des anderen Landes. Serbien erlaubt die doppelte ohne Einschränkungen. Das Problem entsteht, wenn das andere Land — wie Österreich — die doppelte verbietet und den automatischen Verlust der eigenen vorsieht.
Vollständige Ländermatrix
Land
Status
Details
Deutschland
Erlaubt
Ausdrücklich erlaubt seit Juni 2024 (StARModG). Gilt für alle Eingebürgerten und alle, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben.
Serbien
Erlaubt
Serbien erlaubt mehrfache Staatsbürgerschaft ohne Einschränkungen. Das serbische Gesetz sieht keinen Verlust der serbischen bei Erwerb einer fremden vor.
Schweiz
Erlaubt
Erlaubt seit 1992. Einbürgerung erfordert 10 Jahre Aufenthalt, Integration, Sprachkenntnisse (de/fr/it).
Österreich
Verboten
§ 27 StbG: automatischer Verlust der österreichischen bei eigenem Antrag auf fremde Staatsbürgerschaft. Betroffen ~122.000 serbische Staatsangehörige in Österreich (Statistik Austria, 2024).Ausnahmen: vorherige Genehmigung (Beibehaltungsgenehmigung) — wird selten erteilt.
Montenegro
Verboten
Montenegrinisches Staatsbürgerschaftsgesetz (2008), Art. 8(2): Verzicht auf bisherige ist Voraussetzung für Erwerb der montenegrinischen. Seltene Ausnahmen.
Bosnien und Herzegowina
Bedingt
Grundsätzlich verboten — Verzicht ist Voraussetzung für Einbürgerung in BiH. Bilaterale Abkommen und besondere Umstände können Ausnahmen schaffen.
Kroatien
Erlaubt
Kroatien erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft seit dem Gesetz über die kroatische Staatsbürgerschaft (1991) — kein Verzicht auf die bisherige erforderlich. Serbische Staatsangehörige, die die kroatische erwerben, können die serbische behalten und umgekehrt.
Slowenien
Bedingt
Slowenien erlaubt die doppelte grundsätzlich nicht. Ausnahmen für ethnische Slowenen im Ausland und für Personen, die die slowenische aufgrund der Herkunft erworben haben.
DACH — Sonderleitfaden für Deutschland, Österreich, Schweiz
Der größte Teil der serbischen Diaspora in Europa lebt in der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz). Hier sind die relevanten Details für jedes dieser drei Länder:
Deutschland
Erlaubt seit Juni 2024
Das StARModG, das am 27. Juni 2024 in Kraft trat, erlaubt ausdrücklich die doppelte Staatsbürgerschaft für alle Eingebürgerten. Keine Bedingungen, keine zeitliche Begrenzung — Sie müssen einfach nicht mehr auf die serbische verzichten, um die deutsche zu erhalten.
Umgekehrt gilt dasselbe: Wenn Sie die deutsche haben und die serbische nach Art. 23 erhalten, behalten Sie die deutsche. Kein automatischer Verlust auf deutscher Seite.
§ 27 StbG: Wer auf eigenen Antrag eine fremde Staatsbürgerschaft erwirbt, verliert die österreichische automatisch, im Moment des Erwerbs der fremden, ohne Bescheid und ohne Benachrichtigung.
Rund 122.000 serbische Staatsangehörige in Österreich, die die serbische nach Art. 23 in Betracht ziehen, müssen sich dieses Verbots bewusst sein.
Mögliche Folgen
• Verlust des Wahlrechts in Österreich
• Verlust des Rechts auf österreichischen Reisepass
• Aufenthaltsstatus ändert sich (neue Genehmigung erforderlich)
• Einen Fehler rückgängig zu machen ist äußerst schwierig
Ausstehende rechtliche Überprüfung
Einziger sicherer Weg: Beibehaltungsgenehmigung — vorherige Genehmigung des österreichischen Innenministeriums vor dem Erwerb der serbischen Staatsbürgerschaft. Erfordert nachgewiesenes besonderes Interesse. Wird selten erteilt.
Die Schweiz erlaubt die doppelte ohne Einschränkungen seit 1992. Serbische Staatsangehörige, die in der Schweiz eingebürgert werden, können die serbische behalten. Serben, die die serbische nach Art. 23 erhalten, verlieren die schweizerische nicht.
Voraussetzungen für die schweizerische Einbürgerung: 10 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (Kinder: in der CH von 8 bis 18 verbrachte Jahre zählen doppelt), nachgewiesene Integration, Kenntnis einer der Amtssprachen (de/fr/it) — kein B1-Zertifikat, aber angemessene alltägliche Verwendung, eigenständige Lebensunterhaltssicherung, keine Vorstrafen.
Serbien erlaubt die doppelte — heißt das, ich kann die serbische immer behalten?
Serbien verlangt keinen Verzicht auf die serbische beim Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft — das ist die serbische Position. Das andere Land kann jedoch gegenteilige Regeln haben. Österreich zum Beispiel verlangt den Verzicht auf die serbische vor der Einbürgerung — oder wenn Sie die serbische erhalten und die österreichische haben, verlieren Sie die österreichische automatisch. Sie müssen immer die Regeln beider Seiten prüfen.
Wie erfährt Österreich, dass ich die serbische Staatsbürgerschaft erhalten habe?
Österreich kann dies auf verschiedene Weisen erfahren: bei der nächsten Verlängerung des österreichischen Reisepasses, bei der Eintragung ins Personenstandsregister, bei der Wohnsitzanmeldung oder durch konsularischen Datenaustausch. Es gibt auch Fälle, in denen Jahre vergangen sind, ohne dass es entdeckt wurde, aber das ändert nichts an der Rechtslage — der Verlust trat automatisch im Moment des Erwerbs der fremden Staatsbürgerschaft ein.
Die Schweiz erlaubt die doppelte — gibt es besondere Regeln für Serben?
Die Schweiz erlaubt die doppelte ohne Einschränkungen. Für serbische Staatsangehörige erfordert die Einbürgerung 10 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt (auch als Kind in der Schweiz verbrachte Jahre können angerechnet werden), nachgewiesene Integration, keine Vorstrafen, eigenständige Lebensunterhaltssicherung und Kenntnis einer der Amtssprachen (Deutsch, Französisch oder Italienisch — auf einem für den Alltag angemessenen Niveau).
Was ist der Unterschied zwischen dem Verbot der doppelten in Montenegro und in Österreich?
Der Mechanismus ist ähnlich, aber der Kontext unterscheidet sich. Montenegro (Gesetz über die montenegrinische Staatsbürgerschaft, 2008, Art. 8(2)) verlangt den Verzicht auf die bisherige Staatsbürgerschaft als Voraussetzung für den Erwerb der montenegrinischen. Österreich (§ 27 StbG) sieht den automatischen Verlust der österreichischen vor, wenn man auf eigenen Antrag eine fremde erwirbt. In beiden Fällen gibt es seltene Ausnahmen, die aber verwaltungstechnisch aufwendig sind.
• Staatsbürgerschaftsgesetz der Republik Serbien — Amtsblatt RS Nr. 135/2004, 90/2007, 24/2018 (mehrfache Staatsbürgerschaft ohne Einschränkungen erlaubt)
• StARModG — BGBl. 2024 I Nr. 104 (Deutschland: doppelte erlaubt seit 27. Juni 2024)
• Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) Österreich, § 27 (automatischer Verlust der österreichischen)
• Montenegrinisches Staatsbürgerschaftsgesetz (2008), Art. 8(2) — Verzicht auf bisherige als Voraussetzung
• Statistik Austria, Zentrales Melderegister — ~122.200 serbische Staatsangehörige in Österreich (1. Januar 2024)
• Schweizerisches Staatssekretariat für Migration (SEM) — doppelte ohne Einschränkungen seit 1992 erlaubt.