Wenn Sie Deutschland dauerhaft verlassen oder länger als sechs Monate ins Ausland gehen, müssen Sie sich beim letzten Bürgeramt abmelden. Leitfaden zu Fristen, Unterlagen und allem, was vor und nach der Abreise zu tun ist.
Frist
Eine Woche vor — 14 Tage nach Abreise
Gebühr
Kostenlos
Zuständige Behörde
Bürgeramt des letzten Wohnsitzes
Die Abmeldung ist die offizielle Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland. Nach § 17 Absatz 2 BMG ist sie Pflicht, wenn jemand Deutschland dauerhaft verlässt oder einen Auslandsaufenthalt von mehr als sechs Monaten antritt und keine andere gemeldete Adresse im Inland behält.
Unterschied zur Ummeldung: Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands müssen Sie sich nicht abmelden — es genügt die Anmeldung an der neuen Adresse. Die Abmeldung ist eine eigene Kategorie und gilt ausschließlich für das Verlassen des Landes.
Sie kehren nach Serbien zurück oder ziehen in ein Drittland ohne Rückkehrabsicht. Die Abmeldung ist Pflicht und stellt das rechtliche Ende des deutschen Wohnsitzes dar.
Ein Auslandsaufenthalt über sechs Monate ohne andere gemeldete Adresse in Deutschland gilt formal als Wohnsitzunterbrechung — die Abmeldung ist Pflicht.
Eine vorübergehende Ausreise (kürzer als sechs Monate) erfordert keine Abmeldung. Sie können die gemeldete Adresse behalten und für Post, Bank und Verpflichtungen weiter nutzen.
Die Liste ist kurz — eine Vermieterbescheinigung ist nicht erforderlich, da Sie sich von einer Adresse abmelden und nicht an einer neuen anmelden.
Original und Kopie. Für alle erwachsenen Familienmitglieder, die sich abmelden.
Formular auf der Website des Bürgeramts oder vor Ort erhältlich. Tragen Sie das genaue Auszugsdatum und nach Möglichkeit die neue Auslandsadresse ein.
Die alte Anmeldebestätigung ist nicht zwingend, beschleunigt aber den Vorgang. Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung — bewahren Sie sie sorgfältig auf.
Termin beim Bürgeramt des letzten Wohnsitzes vereinbaren
Die meisten Städte nehmen die Abmeldung im selben Bürgeramt entgegen wie die Anmeldung. Termine werden online vergeben — manche Städte akzeptieren die Abmeldung auch per Post oder E-Mail.
Persönlich erscheinen oder Formular einsenden
In den meisten Städten reicht ein unterschriebenes Formular mit einer Kopie des Reisepasses per Post. Berlin, Hamburg und weitere große Städte akzeptieren zunehmend auch elektronische Abmeldungen über BundID.
Abmeldebestätigung abholen
Dies ist die offizielle Bestätigung, dass Sie aus dem Melderegister entfernt wurden. Sie wird für die Kündigung des Rundfunkbeitrags, der Bank, der Versicherung und später für PIO und das Konsulat benötigt. Bewahren Sie das Original und eine digitale Kopie auf.
Restliche Stellen informieren (Krankenkasse, Bank, Arbeitgeber)
Das Bürgeramt informiert das Finanzamt und das Bundesmelderegister, alle anderen Verträge (Versicherung, Bank, Strom, Internet, Telefon) müssen Sie selbst kündigen.
Die Abmeldung beim Bürgeramt allein ist nicht das Ende — eine Reihe weiterer Verpflichtungen und Verträge sind gesondert zu kündigen. Plan in welcher Reihenfolge:
Kündigen Sie die Mitgliedschaft schriftlich oder über das Mitgliederportal mit Vorlage der Abmeldebestätigung. Die meisten Kassen verlangen die Kündigung mindestens 14 Tage vor dem Auszugstermin. Ohne Kündigung können Beiträge auch nach der Abreise weiterlaufen.
Melden Sie sich auf rundfunkbeitrag.de mit der Abmeldebestätigung und dem genauen Auszugsdatum ab. Andernfalls werden weiterhin Schreiben an Ihre letzte Adresse zugestellt.
Das Auszugsjahr ist geteilt — bis zum Datum der Abmeldung gilt die unbeschränkte Steuerpflicht, danach die beschränkte. Eine Abgabe lohnt sich oft auch ohne Pflicht, da häufig eine Erstattung folgt.
Beantragen Sie vor der Abreise eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung — eine Übersicht aller deutschen Versicherungszeiten. Sie ist entscheidend für die spätere Anrechnung beim serbischen PIO-Fonds.
Verträge werden nach den jeweiligen Kündigungsfristen beendet. Die Bank sollten Sie 1–2 Monate nach der Abreise behalten — häufig treffen verspätete Zahlungen oder Erstattungen ein.
Wenn Sie für den Ruhestand nach Serbien zurückkehren, ist die Abmeldung ein wichtiger Schritt für die Anrechnung deutscher Versicherungszeiten beim serbischen PIO-Fonds. Das Sozialversicherungsabkommen von 1968 ermöglicht die Zusammenrechnung der Zeiten.
Sonderfall: Rückkehr nach Serbien zur Rente
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aufgeben, jedoch einen Nebenwohnsitz in Deutschland behalten, erfolgt keine Abmeldung — Sie führen eine Ummeldung durch, bei der der Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz wird oder umgekehrt.
Dieser Fall ist häufig bei Personen, die nach Serbien oder in ein Drittland ziehen, aber eine Arbeitswohnung oder Eigentumswohnung in Deutschland behalten. In diesem Fall bleiben Sie Teil des deutschen Steuer- und Versicherungssystems.
Ohne Abmeldung gelten Sie weiterhin als Einwohner Deutschlands — mit allen rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen:
Rechtliche Quellen und Referenzen
Alles für die Anmeldung in Deutschland: Unterlagen, Fristen, Bürgeramt, Krankenversicherung, Bank.
Mehr lesenAdressänderung innerhalb Deutschlands: 14-Tage-Frist, Bürgeramt, eUmmeldung und alles, was nach dem Umzug zu aktualisieren ist.
Mehr lesenBilaterales Abkommen DE-RS — welche Rechte es gewährt, wer erfasst ist, wie es angewendet wird.
Mehr lesenZuletzt aktualisiert: April 2026. Informationen basieren auf dem Bundesmeldegesetz (§ 17, § 54) sowie auf den Portalen der Deutschen Rentenversicherung und rundfunkbeitrag.de.