10 Jahre Aufenthalt, dreistufige Genehmigung, doppelte erlaubt — informativ
Die schweizerische Einbürgerung ist einzigartig dadurch, dass die Entscheidung von drei unabhängigen Ebenen getroffen wird: Bund (SEM), Kanton und Gemeinde. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist seit 1992 erlaubt. Diese Seite ist informativ und ersetzt keine Rechtsberatung.
Doppelte Staatsbürgerschaft ERLAUBT
10 J.
Standardaufenthalt
B1 mündl. / A2 schr.
Sprache (Bundesminimum, Kantone können mehr verlangen)
~2.000–5.000 CHF
Gesamtkosten (Bund + Kanton + Gemeinde)
1–3 Jahre
Verfahrensdauer
Die schweizerische Einbürgerung nach dem Bürgerrechtsgesetz (BüG / Loi sur la nationalité, LN, 2018) erfordert 10 Jahre rechtmäßigen Aufenthalts. Die zentrale Besonderheit ist das dreistufige Genehmigungssystem: jede der drei Ebenen kann den Antrag unabhängig ablehnen. Eine positive Entscheidung auf Bundesebene bedeutet nicht automatisch eine positive auf kantonaler oder kommunaler Ebene.
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist seit 1992 erlaubt (Art. 32 BüG verlangt keinen Verzicht auf die bisherige), was die Schweiz von Österreich unterscheidet. Das Bundesminimum für Sprache ist B1 mündlich und A2 schriftlich (eine der Amtssprachen: Deutsch, Französisch oder Italienisch); Kantone können höhere Anforderungen stellen.
Föderaler Charakter
Der Standardweg erfordert 10 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in der Schweiz, Status C (Niederlassungsbewilligung), erfolgreiche Integration und Erfüllung der bundes- und kantonalen Kriterien.
Mindestens 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz, davon 3 Jahre in den letzten 5. Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Geburtstag zählen doppelt (Art. 9 BüG). Status zum Zeitpunkt der Antragstellung: C-Bewilligung (Niederlassung).
Bundesminimum: B1 mündlich und A2 schriftlich in einer der Amtssprachen (Deutsch, Französisch oder Italienisch) — Art. 6 BüV. Kantone können mehr verlangen (z.B. B1 schriftlich, B2 mündlich). Zertifikat: fide, Goethe, telc, ÖSD, DELF, CILS u.a.
Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit, regelmäßige Steuer- und Beitragszahlungen, kein aktiver Sozialhilfebezug in den letzten 3 Jahren, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben (Art. 12 BüG).
Strafregisterauszug (Bund und Kanton) ohne schwere Verurteilungen. Geringfügige getilgte Verurteilungen werden meist toleriert, jede Vorstrafe kann jedoch eine genauere Prüfung auslösen.
Test über Kenntnisse der Schweiz, des Kantons und der Gemeinde — Geschichte, Geografie, Verfassungsstruktur, Menschenrechte. Format und Inhalt unterscheiden sich je nach Kanton. In der Regel schriftlich oder kombiniert.
Schriftliche Erklärung der Achtung der Bundesverfassung und der schweizerischen Rechtsordnung. Sicherheitsprüfung durch das SEM (Bundesstelle) — Teil der Bundesentscheidung (Art. 11 BüG).
Das Wesen des schweizerischen Systems liegt darin, dass die Entscheidung von drei unabhängigen Ebenen getroffen wird. Alle drei müssen positiv entscheiden, damit die Einbürgerung erfolgt. Jede Ebene kann unabhängig ablehnen.
Prüfung der Bundesvoraussetzungen: 10 Jahre Aufenthalt, Status C, allgemeine Sicherheitsprüfung. Die Bundeszustimmung geht dem kantonalen Verfahren voraus.
SEM — Staatssekretariat für Migration
Prüfung der kantonalen Voraussetzungen: Mindestaufenthalt im Kanton (2–5 Jahre), Sprache, Integration, Staatskundetest. Der Kanton trifft eine eigene Entscheidung.
Kantonales Bürgerrechtsamt
Prüfung der lokalen Integration, Teilhabe am Gemeindeleben, Sprache im Alltag. In einigen Kantonen kommt es zu einer Abstimmung der Gemeindeversammlung.
Gemeinde / commune / comune
Jede Ebene kann unabhängig ablehnen
Nach Art. 9 BüG zählen die Jahre, die zwischen dem 8. und dem 18. Geburtstag in der Schweiz verbracht werden, doppelt für die Erfüllung der 10-jährigen Aufenthaltsvoraussetzung. Diese Bestimmung fördert die Einbürgerung der zweiten Generation und derjenigen, die einen Schul- oder Adoleszenzabschnitt in der Schweiz verbracht haben.
Nachweis des Aufenthalts als Kind
Der Ehegatte eines schweizerischen Staatsbürgers kann sich für die erleichterte Bundeseinbürgerung (Erleichterte Einbürgerung) nach Art. 21 BüG qualifizieren. In diesem Fall führt die Bundesstelle SEM das Verfahren ohne kantonale und kommunale Entscheidung.
Im Ausland geborene Kinder schweizerischer Eltern
Obwohl 10 Jahre das Bundesminimum sind, setzen die Kantone zusätzliche Kriterien: Mindestaufenthalt im Kanton (oft 2–5 Jahre), Sprache, Staatskundetest und kommunales Verfahren. Es folgt eine Übersicht für 8 bevölkerungsreichste Kantone (Richtwerte).
| Kanton | Hauptmerkmale des Verfahrens |
|---|---|
| Zürich (ZH) | 2 Jahre Aufenthalt im Kanton, Online-Staatskundetest, Verfahren meist 18–24 Monate |
| Bern (BE) | 2 Jahre im Kanton, kantonaler Staatskundetest, Gemeindegespräch möglich |
| Genf (GE) | Französisch (B1 mündl. / A2 schr. Bundesmin.), 2 Jahre im Kanton |
| Waadt (VD) | Französisch, 3 Jahre im Kanton, Staatskundetest für Kanton und Gemeinde |
| Tessin (TI) | Italienisch (Bundesminimum), 5 Jahre im Kanton |
| St. Gallen (SG) | Deutsch, 5 Jahre im Kanton, kantonaler Staatskundetest |
| Aargau (AG) | Deutsch, 3 Jahre im Kanton, Staatskundetest (Bundes- und Kantonsteil) |
| Basel-Stadt (BS) | Deutsch, 2 Jahre im Kanton, Integrationsgespräch und Staatskundetest |
Hinweis: Regeln ändern sich. Vor der Planung offizielle Quellen Ihres Kantons prüfen oder einen Anwalt konsultieren.
In einigen Schweizer Kantonen muss ein Einbürgerungsantrag von der lokalen Gemeinschaft genehmigt werden — nicht nur von der Verwaltung. Dies geschieht meist in einer Sitzung der Gemeindeversammlung oder bei einer kommunalen Bürgerversammlung.
Die Praxis variiert: in einigen Gemeinden ist es nur eine formelle Bestätigung, in anderen eine ernsthafte Beurteilung, bei der Kandidaten zur Vorstellung eingeladen werden. Das Verfahren kann je nach Gemeindeversammlungskalender länger oder kürzer dauern.
Politische Dimension
Das Verfahren kann nach Kanton und Gemeinde variieren. Es folgt eine Orientierungsreihenfolge der Schritte.
Prüfen Sie, ob Sie die bundes- und kantonalen Voraussetzungen erfüllen (10 Jahre, Status C, Sprache, Integration). Viele Kantone bieten Checklisten und Vorgespräche an.
Der Antrag wird in der Regel beim Gemeindeamt des Wohnsitzes eingereicht. Die Gemeinde ist die erste Instanz, die die lokalen Voraussetzungen prüft.
Bestandener Staatskundetest (kantonal) und Sprachzertifikat (B1 mündl. / A2 schr. Bundesminimum, Kantone können mehr verlangen). In einigen Kantonen ist der Staatskundetest Teil des Interviews.
Bei positiver kommunaler Beurteilung wird der Akt an das kantonale Bürgerrechtsamt weitergeleitet. Der Kanton prüft eigene Voraussetzungen (Aufenthalt im Kanton, Staatskundetest).
Bei positiver kantonaler Entscheidung geht der Akt zum SEM (Bundesstelle). Das SEM prüft die Bundesvoraussetzungen und die Sicherheit. Mit positiver Entscheidung endet der Bundesteil.
Bei positiven Entscheidungen aller drei Ebenen wird der Antragsteller schweizerischer Staatsbürger. Die Eintragung erfolgt im Personenstandsregister der Gemeinde und des Kantons; der Antragsteller erhält die entsprechenden Urkunden.
~2.000–5.000 CHF
Gesamtgebühren (Bund + Kanton + Gemeinde)
1–3 Jahre
Verfahrensdauer
Pass mit allen Rechten im EU/EFTA-Raum (obwohl die Schweiz nicht EU-Mitglied ist) und schweizerische Identitätskarte. Freizügigkeit in der gesamten EU/EFTA-Zone.
Wahlrecht bei Bundes-, Kantons- und Gemeindewahlen. Recht, in öffentliche Ämter gewählt zu werden, einschließlich Bundesämter (mit seltenen Ausnahmen auf Bundesratsebene).
Zugang zum schweizerischen konsularischen Schutz im Ausland über das Netz von Botschaften und Konsulaten.
Die schweizerische Wehrpflicht gilt für männliche schweizerische Staatsangehörige, die ausschließlich schweizerisch sind (in der Regel). Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft sind meist von der schweizerischen Wehrpflicht befreit; Spezifika hängen vom Kanton und bilateralen Abkommen ab.
Status der doppelten nach Land (Schweiz im DACH-Kontext)
Arten von Aufenthaltsbewilligungen, Kontingente, kantonale Regeln
Bilaterales Abkommen Serbien–Schweiz, Versicherungszeitenzusammenrechnung
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Zuletzt aktualisiert: April 2026.
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